Als Grundlage für das Bewertungssystem der Auto-Umweltliste dienen vergleichbare und für alle Fahrzeuge erhältliche Daten zu Kohlendioxid- und Schadstoffausstoss sowie zu Lärm. Bei der Bewertung werden jedoch nicht isoliert Schadstoffe betrachtet, sondern - ausgehend vom heutigen Wissen über die Belastung von Mensch und Natur - so genannte Umweltwirkungskategorien gebildet. So werden beispielsweise Russpartikel mit dem ebenfalls Krebs erzeugenden Benzol in der Kategorie "Belastung des Menschen durch kanzerogene Stoffe" zusammengefasst. Für die Berechnung der VCS-Gesamtpunkte werden die im Folgenden erläuterten fünf Umweltwirkungskategorien herangezogen und anschliessend gewichtet.
Da die Umweltwirkungskategorien und die verschiedenen Emissionen in unterschiedlichen Einheiten (g/km, dB[A]) gemessen werden, kommt zur Normierung bzw. Erreichung einer guten Vergleichbarkeit ein Punktebewertungsverfahren zur Anwendung, das ein besseres Fahrzeug mit einer höheren Punktezahl belohnt. Die Bewertung erfolgt zunächst für jede Umweltwirkungskategorie einzeln auf einer Skala von 0 (schlechtester Wert) bis 10 (bester Wert). Dabei orientiert sich die Bewertung von 10 Punkten an vorhandenen Umweltzielen. Wo solche Ziele nicht existieren (CO2), werden Grenzen festgelegt.
2002 bezeichnete der Stanford-Professor Mark Z. Jacobson in einer viel beachteten Studie die Partikel aus Dieselmotoren als äusserst klimawirksam. Jacobson berechnete in einem komplexen Klimamodell zwölf Wirkungsmechanismen der Russpartikel. Als Fazit kam er zu zwei Ergebnissen: Ein sofortiger Stopp der Emissionen von Russ würde unmittelbar wirken und in den nächsten Jahrzehnten die globale Temperatur stärker kühlen als die umgehende Reduzierung der CO2-Emissionen um einen Drittel. Die Klimavorteile, die ein Diesler wegen seines durchschnittlich geringeren CO2-Ausstosses gegenüber einem Benziner hat, werden durch die negative Wirkung der Partikel mehr als ausgeglichen. Der Diesler ist also laut Jacobson klimaschädlicher als der Benziner. Der Klimaeffekt von Russpartikeln ist seit längerem unbestritten. Die Frage ist nur, in welchem Ausmass Partikel die Erde aufheizen. Unter Fachleuten gelten die von Jacobson berechneten Werte noch als zu wenig gesichert. Aus dessen Arbeit lassen sich aber Faktoren ableiten, um Black-carbon-aerosols-Emissionen (BC) in CO2-Äquivalente umzurechnen. Aufgrund der noch herrschenden Unsicherheit kommen Faktoren zwischen 220 und 500 in Frage. Um sicher nicht übers Ziel hinauszuschiessen, rechnen wir für die Auto-Umweltliste mit dem sehr konservativen, sprich niedrigen Faktor 200. Dies hat für die Berechnung der Gesamtpunkte bei Euro-4-Modellen (ohne Dieselfilter) für die Klimawirkung der Russpartikel einen Zuschlag von 18,35 g/km CO2 zur Folge.
Für die Bewertung werden 10 Punkte für 80 Gramm CO2-Emissionen pro Kilometer vergeben. Dies entspricht rund 3,4 Liter Benzin- oder 3 Liter Dieselverbrauch pro 100 km. Für Naturgas- und Ethanolfahrzeuge, die weniger als 80 g fossiles CO2 ausstossen, wird ein Bonus vergeben. Für 0 g CO2 gibt es 11 Punkte. 0 Punkte gibt es für 210 Gramm CO2 pro Kilometer. Dies entspricht rund 8,9 Liter Benzin- oder 7,9 Liter Dieselverbrauch pro 100 km. Für dazwischen liegende CO2-Werte werden die Punkte linear gestaffelt vergeben. Viele Vans stossen über 210 g CO2 pro km aus, werden aber zu Vergleichszwecken trotzdem in die Liste aufgenommen. Sie weisen in dieser Spalte Minuspunkte auf. Auch grosse Limousinen, die in der Dieselversion die CO2-Obergrenze einhalten, in der sparsamsten Benzinversion jedoch nicht, werden zum besseren Vergleich in beiden Versionen aufgeführt. Der Benziner erhält entsprechend Minuspunkte. Da auch die Partikel aus den Dieselabgasen zur Klimaerwärmung beitragen, wird dieser Effekt zusätzlich in die Wertung eingerechnet. Dies geschieht durch Umrechnung des Klimaeffekts in CO2-Äquivalente. Für Euro-3-Diesel erfolgt ein Zuschlag von 36,7 g CO2 pro km, für Euro-4-Diesel ein solcher von 18,35 g. Das heisst, für Dieselmodelle nahe der CO2-Grenze von 210 g/km resultieren Minuswerte (vgl. dazu auch AUL 07 (www.autoumweltliste.ch) Seite 21).
Die Bewertung beruht auf den Lärm-Typenprüfwerten. 10 Punkte werden bei 65 dB(A) vergeben, 0 Punkte werden bei 75 dB(A) vergeben. Für dazwischen liegende Werte werden die Punkte linear gestaffelt, das heisst, pro dB(A) gibt es einen Punkt.
Die drei oben beschriebenen Umweltwirkungskategorien (Belastung des Menschen durch Krebs erzeugende Stoffe, Belastung des Menschen durch Stickoxide, Kohlenwasserstoff und Partikel, Belastung der Natur) werden alle nach dem gleichen Schema bewertet. Ausschlaggebend für die Vergabe der Bewertungspunkte ist die Schadstoff-Emissionsklasse, der das in der Schweiz verkaufte Fahrzeug angehört.
Die Punkte werden wie folgt vergeben:
Emissionsklasse |
Belastung durch Kanzerogene |
Belastung durch NOx, HC und Partikel |
Belastung Natur |
|
Euro 3 Diesel |
0.00 |
1.88 |
0.00 |
|
Euro 3 Diesel mit PF |
10.00 |
7.58 |
0.00 |
|
Euro 3 Benzin |
9.83 |
7.67 |
8.33 |
|
Euro 4 Diesel |
5.07 |
6.19 |
5.95 |
|
Euro 4 Diesel mit PF |
10.00 |
8.89 |
5.95 |
|
Euro 4 Benzin |
9.99 |
9.18 |
10.00 |
|
Euro 4 Diesel DeNOx-Kat PF |
10.00 |
9.04 |
7.98 |
|
PF = Partikelfilter |
|||
Die Punkte der Umweltwirkungskategorien gingen wie folgt in die Bewertung ein:
Belastung durch CO2 und Partikel - Treibhauseffekt: 40%
Belastung durch Lärm: 20%
Belastung des Menschen durch Kanzerogene: 15%
Belastung des Menschen durch NOx, HC und Partikel: 20%
Belastung der Natur: 5%