Erläuterungen zu den Fahrzeugdaten
Sitzplätze
Bei variablen Modellen ist die maximale Sitzplatzzahl angegeben.
Getriebe
m5, m6 = manuell 5-Gang bzw. 6-Gang
a4, a5, a6, a7 = automatisch 4- bis 7-Gang
as = automatisch stufenlos
Lärm
Der Grenzwert beträgt für alle neu zugelassenen Fahrzeuge 74 dB(A), wobei für Diesel-Direkteinspritzer 75 dB(A) zulässig sind. Die Messung erfolgt bei Vollgasbeschleunigung aus 50 km/h im 2. und 3. Gang.
Quelle: Bundesamt für Strassen
Treibstoffverbrauch «gesamt»
Angegeben ist der aus den Werten "städtisch" und "ausserstädtisch" zusammengesetzte "Gesamtwert" des Neuen Europäischen Test-Fahrzyklus (NEFZ) in Liter pro 100 Kilometer. Dieser entspricht etwa den in schweizerischen Testfahrten (Stadt, Überland und Autobahn) ermittelten Verbrauchswerten. Bei sparsamer Fahrweise kann der angeführte Wert auch unterschritten werden. Lesen Sie dazu den Artikel in der AUL 07 (www.autoumweltliste.ch) über die Eco-Fahrweise auf Seite 53. Die Normverbrauchszahlen können jedoch nur bei einwandfreiem Fahrzeugzustand - Wartung, Bereifung usw. - sowie bei Verzicht auf "sportliche" Fahrweise erreicht werden. Grossen Einfluss auf den Verbrauch hat ferner die Einsatzart des Wagens - zum Beispiel vorwiegend Stadtfahrten, Klimaanlage ein- oder ausgeschaltet. Der durchschnittliche Verbrauch kann in solchen Fällen, vor allem im Kurzstreckenbereich, bis zu 25% über dem Normverbrauch liegen.
Quelle: Bundesamt für Strassen
CO2-Emissionen in g/km
Dieser Wert gibt an, wie viel Treibhausgas CO2 pro gefahrenen Kilometer emittiert wird. Die Zahl wird im gleichen Messzyklus wie beim Treibstoff-Gesamtverbrauch ermittelt. Da bei der Angabe des CO2-Wertes die unterschiedliche chemische Zusammensetzung von Benzin-, Diesel- und Gastreibstoffen berücksichtigt ist, können Benzin-, Diesel- und Gasfahrzeuge direkt miteinander verglichen werden.
Quelle: Bundesamt für Strassen
Emissionsklasse
Die Emissionsklasse gibt an, welche Emissionsgrenzwertstufe für die Schadstoffe Kohlenmonoxid, Kohlenwasserstoffe, Stickoxide und Russpartikel ein Auto erfüllt. Seit dem 1.1.2006 dürfen nur noch Autos in die Schweiz eingeführt werden, welche die Stufe Euro 4 erfüllen. Euro 5 als nächste Emissionsgrenzwertstufe, die namentlich die Partikelemissionen bei Dieselautos weiter beschränkt, wird 2009 eingeführt (vgl. dazu AUL 07 (www.autoumweltliste.ch) Seite 23).
Quelle: VCS-Recherche